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Behandlung von Herzrhythmusstörungen
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Zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen ist nicht selten die Kombination mehrerer Therapieformen erforderlich:
- KEINE BEHANDLUNG
Es gibt Rhythmusstörungen bei aktuell Herzgesunden, die einer Behandlung nur dann zugeführt werden sollen, wenn Beschwerden oder ein negativer Einfluss auf die Pumpfunktion des Herzens eine Behandlung rechtfertigen. Dies ist im Rahmen einer kompetenten ärztlichen Beratung immer eine gemeinsame Entscheidung mit dem Patienten/der Patientin.
- MEDIKAMENTÖSE (= PHARMAKOLOGISCHE) BEHANDLUNGSFORMEN
Grundsätzlich gibt es zwei Arten der medikamentösen Therapie, die allein oder in Kombination eingesetzt werden können:
- mit Medikamenten zur Bremsung des zu schnellen Herzschlages (= FREQUENZTHERAPIE) sollen Beschwerden gelindert und die Pumpleistung des Herzens unterstützt werden. Wiederherstellung und/oder Aufrechterhaltung des normalen Herzrhythmus (= Sinusrhythmus) ist nicht das Ziel dieser Behandlung.
- Die andere Art der medikamentösen Therapie hat die Wiederherstellung (= pharmakologische Kardioversion) und/oder Aufrechterhaltung d. Sinusrhythmus zum Ziel (= RHYTHMUSTHERAPIE). Die pharmakologische Kardioversion wird – je nach Art und Dauer der Rhythmusstörung – in 70 – 100 % der PatientInnen erzielt und erfordert eine kontinuierliche Überwachung des Herzrhythmus über mehrere Stunden. Deshalb erfolgt diese Behandlung in aller Regel im Rahmen eines stationären Aufenthaltes – bei komplikationslosem Verlauf ohne Übernachtung.
Im Fall von Vorhofflimmern/Vorhofflattern muss vor und nach einem pharmakologischen Kardioversionsversuch zum Schutz vor Schlaganfällen eine medikamentöse Gerinnunghemmung (d.h. eine Blutverdünnung) durchgeführt werden, wenn Vorhofflimmern/Vorhofflattern schon länger als 48 Stunden besteht oder die Dauer unbekannt ist. Die Gerinnungshemmung muss für die Dauer von mindestens drei Wochen vor dem pharmakologischen Kardioversionsversuch und für die Dauer von mindestens vier Wochen nach erfolgreicher pharmakologischer Kardioversion wirksam sein. Anstelle der dreiwöchigen Vorbehandlung mit medikamentöser Gerinnungshemmung kann mit einer Ultraschallsonde über die Speiseröhre (= transösophageale Echokardiographie = TEE) nachgesehen werden, ob sich im Herzen durch das Vorhofflimmern/Vorhofflattern Blutgerinnsel gebildet haben. Wenn nicht, dann ist der pharmakologische Kardioversionsversuch ohne Vorbehandlung mit medikamentöser Gerinnungshemmung möglich – die mindestens vierwöchige Nachbehandlung im Fall der erfolgreichen pharmakologischen Kardioversion erspart die TEE aber nicht.
Zur pharmakologischen Kardioversion anderer Rhythmusstörungen als Vorhofflimmern/Vorhofflattern ist keine medikamentöse Gerinnungshemmung und keine vorangehende TEE erforderlich.
Eine Narkose wird für pharmakologische Kardioversionsversuche nicht benötigt.
- ELEKTRISCHE BEHANDLUNGSFORMEN:
In aller Regel ist für diese Therapieformen ein stationärer Klinik-Aufenthalt erforderlich.
- Die ELEKTRISCHE KARDIOVERSION (in Kurznarkose):
Ziel dieser Therapie ist die Wiederherstellung des Sinusrhythmus - primär oder nach einem erfolglosen pharmakologischen Kardioversionsversuch. Dieses Ziel wird in über 95% der PatientInnen erreicht. Die Aufrechterhaltung des Sinusrhythmus über die Zeit erfordert fast immer die zusätzliche Vor- und Nachbehandlung mit einem Rhythmusmedikament. Am häufigsten wird die elektrische Kardioversion zur Beendigung von Vorhofflimmern/Vorhofflattern eingesetzt. Betreffend Gerinnungshemmung gilt für die elektrische Kardioversion das gleiche wie für die pharmakologische.
- ANTIBRADYKARDER SCHRITTMACHER (Implantation eines Herzschrittmachers zur Behandlung eines Herzschlages der zu langsam ist): wird in künstlichem Halbschlaf (= Sedoanalgesie) und mit zusätzlicher Vereisung des kleinen Operationsgebietes im Bereich des rechten/linken Schüsselbeines durchgeführt und ist ein kurzdauernder Routineeingriff. Noch am Tag der Implantation wird ein Lungenröntgen zur Lagekontrolle der implantierten Schrittmacher-Elektrode/n und am Tag nach der Implantation die Feineinstellung des Schrittmacherprogramms durchgeführt.
Der Schrittmacher ist ein permanenter Wächter über den Herzrhythmus und erfüllt automatisch individuell über einen Magnetkopf programmierbaren Behandlungsfunktionen. Bei jeder Schrittmacherkontrolle kann so von außen und ohne jeden Eingriff das Rhythmusprofil der letzten Monate durchgesehen und – wenn notwendig - die Programmierung angepasst werden.
Die Batterien halten derzeit zwischen 12 und 15 Jahren. Der Batteriewechsel ist ein noch kleinerer Eingriff als die Erstimplantation, weil die Elektroden meistens nicht erneuert werden müssen.
- ICD = IMPLANTIERBARER CARDIOVERTER DEFIBRILLATOR (Implantation eines Herzschrittmachers zur Behandlung eines Herzschlages, der zu schnell ist):
prinzipiell gilt das gleiche wie für antibradykarde Schrittmacher. Die Batterien halten etwas kürzer. Der ICD behandelt neben dem zu schnellen Herzschlag automatisch auch den zu langsamen Herzschlag. Oft ist eine zusätzliche medikamentöse Rhythmustherapie erforderlich, um automatische Einsätze des Gerätes zur Behandlung des zu schnellen Herzschlages so selten wie möglich zu machen. Zu diesem Zweck kann auch die zusätzliche Durchführung einer Katheterablation notwendig sein.
In den ersten sechs Monaten nach Implantation eines ICD ist die Lenkung von Kraftfahrzeugen untersagt.
- CRT = KARDIALE RESYNCHRONISATION (Implantation eines Herzschrittmachers zur Behandlung eines asynchronen Herzschlages):
diese Schrittmachertherapie dient der Behandlung von PatientInnen, die weiterhin an einer bestimmten Form der Pumpschwäche des Herzens leiden, obwohl die optimale medikamentöse Therapie bereits seit einigen Monaten regelmäßig eingenommen wurde. Dieser Schrittmacher arbeitet mit drei Herzelektroden. Eine davon wird in einen Venenast des Herzkranzgefäß-Systems platziert, um die Erregung und Pumpaktion von Teilen der linken Hauptkammer vorzuverlegen.
Das bedeutet auch, dass bei dieser Schrittmachertherapie die permanente und möglichst 100% ige Stimulation des Herzens Schlag für Schlag angestrebt wird, und nicht - wie bei den bereits besprochenen Schrittmachertherapieformen - eine bedarfsorientierte Stimulation des Herzens besteht.
Um einen Stimulationsanteil von zumindest 98% der Herzschläge zu erreichen, kann auch die zusätzliche Katheterablation notwendig sein. Oft enthalten die Herzschrittmacher zur kardialen Resynchronisation auch die zusätzliche Option der automatischen Behandlung von Rhythmusstörungen mit zu schnellem Herzschlag (ICD). Solche Kombinationsgeräte werden mit dem Kürzel CRT-D (D für automatische Defibrillation bei Bedarf) bezeichnet. Auch nach Implantation eines CRT-D ist in den ersten sechs Monaten die Lenkung von Kraftfahrzeugen untersagt.
- die KATHETERABLATION (eine der Varianten der Behandlung mit Herzkatheter):
prinzipiell ist jede Rhythmusstörung mit zu schnellem Herzschlag der Katheterablation zugänglich.
Die Katheterablation kann Rhythmusstörungen mit zu schnellem Herzschlag beenden wie auch das Wiederauftreten verhindern (= „heilen“). Die Erfolgs- und Komplikationsraten sind abhängig von der Art der Rhythmusstörung und der Erfahrung des Behandlungszentrums.
Am besten zugänglich sind die supraventrikulären Tachykardien aus den Formenkreisen AV-Knoten-Kreisbahn, Präexzitationssyndrom und typisches Vorhofflattern, und Kammertachykardien bei sonst Herzgesunden mit Erfolgsraten von über 90%, Komplikationsraten unter 1% und Notwendigkeit von mehr als einer Katheterablations-Sitzung in weniger als 5% der Fälle. Mit diesen Ergebnissen ist die Katheterablation für diese Rhythmusstörungen die Behandlungsform der ersten Wahl. Die Behandlungen dauern weniger als zwei Stunden. Narkose oder künstlicher Halbschlaf (= Sedoanalgesie) wird für Erwachsene nicht benötigt.
Die Punktionsstellen in den Leisten werden vereist, die Bettruhe nach dem Eingriff beträgt 6 Stunden bei venösen und 18 Stunden bei arteriellen Eingriffen.
Die Katheterablation von wiederholt auftretendem Vorhofflimmern beim sonst weitgehend Herzgesunden, das immer wieder von selbst in den Sinusrhythmus zurückspringt (= spontan konvertiert), ist am Weg zur Behandlungsmethode erster Wahl. Die Dauer der Eingriffe in dieser Indikation liegt doch noch bei zumindest 3 Stunden und die Notwendigkeit von mehr als einer Katheterablations-Sitzung bei etwa 20%.
Einen Platz hat die Katheterablation auch zur Minimierung der Schockhäufigkeit bei PatientInnen mit implantiertem Cardioverter Defibrillator und zur Erhöhung der Stimulationsquote bei PatientInnen mit implantierter kardialer Resynchronisationstherapie und Vorhofrhythmusstörungen.
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